Seit Nov. 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.

 

Trinkwasser ist zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken, andere häusliche Zwecke, Körperpflege und reinigung, Reinigung von Gegenständen die mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommen.

Trinkwasser ist daher ein sensiebeles Lebensmittel und bedarf höchster Güte.

 

Was bedeutet das für den Verbraucher??

 

Zukünftig wird in den Regelwerken festgelegt, dass zentrale Trinkwassererwärmerspeicher, oder Durchfusssysteme bzw. kombinierte Systeme ( Speicherladesysteme) so geplant , gebaut und betrieben werden müssen, dass am Austritt aus dem Trinkwassererwärmer die Warmwassertemperatur > 60°C beträgt. ( Legionellenschutz )

 

Ausnahmen von dieser Regel werden nur in zentralen Trinkwassererwärmern mit hohen Wasseraustausch ( z. B. Ein und Zweifamilienhäuser ) und dezentralen Trinkwassererwärmern zugelassen.

 

Apparate müssen mit einer Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 ausgerüstet sein.

 

Die Untersuchungspflichten gelten für Großanlagen mit einem Trinkwassererwärmer > 400 ltr. Volumen aus gewerblichen oder Öffentlichen Bereichen. Hierzu zählen auch Mietshäuser mit einer zentralen Warmwasserversorgung.

Die systemische Untersuchung von Duschen oder anderen Einrichtungen, in denen es zu Vernebelungen von Trinkwasser kommt, erfolgt 1 x Jährlich und wird vom zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt.

Die Kosten für die Untersuchung trägt der Betreiber.

 

Ab dem 01.12.2013 muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, ob  noch Bleiwasserleitungen im Hausanschluss oder der Trinkwasser-Installation vorhanden sind.

Bleileitungen durch die Trinkwasser geführt wird, müssen dann konsequent gegen  neue Leitungen ausgetauscht werden, da der Grenzwert von 0.010 mg/l nicht  eingehalten werden kann.