ERP Richtlinie 2015

Was Sie über die neue ERP Richtline wissen sollten.

 

 

Energielabel für Raumheizgerät mit Heizkessel von A++ bis G

 

 

Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Backöfen – mit der Weißen Ware fing in den 90er-Jahren alles an. Inzwischen tragen auch andere energieverbrauchsrelevante Geräte wie Fernseher, Leuchtmittel und seit September 2014 selbst Staubsauger das europäische ErP-Energieeffizienz-Etikett. „ErP“ steht dabei für Energy related Products, zu Deutsch energierelevante Produkte.

Nun werden auch für die Hersteller von Raum- und Kombiheizgeräten, Warmwasserbereitern sowie Warmwasserspeichern Mindest-Effizienzanforderungen (Ökodesign-Richtlinie) für energiesparende Lösungen festgeschrieben.

Diese innerhalb der Europäischen Union (EU) einheitliche Richtlinie und das damit verbundene Etikett soll den Verbraucher bei der Kaufentscheidung unterstützen und helfen, den privaten Energiebedarf zu drosseln sowie den Klimaschutz zu fördern.

 

Konkret entsprechen somit alle Heizwerthermen zur reinen Beheizung, nicht mit mehr dem ERP Standard und sind weder lieferbar, noch dürfen diese Thermen zukünftig eingebaut werden.

Einzige Ausnahme sind Heizwert Kombithermen raumluftabhängig, diese Thermen haben die Energieklasse A für die Warmwasserbereitung und B für den Heizbetrieb.

Raumluftunabhängige Heizwert und Kombithermen entsprechen nicht dem ERP Standard und dürfen zukünftig nichtg mehr eingebaut werden.

Planer, Handel und Handwerker werden verpflichtet, im Rahmen ihrer Angebote an ihre Kunden Effizienzkennziffern in Form von Datenblättern und Energieeffizienz-Etiketten darzustellen. Auf die Umstellung entsprechend der neuen ErP-Richtlinie möchten wir Sie als Kunden optimal vorbereiten.  Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.