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Ab 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Hier finden Sie eine für unser Handwerk zutreffende Änderung.

 

 

Wichtige Änderungen der Energieeinsparverordnung 2014

 

Öl- und Gasheizkessel: Ab 2015 müssen laut der aktuellen Energieeinsparverordnung Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, außer Betrieb genommen werden.

Heizungsanlagen, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen laut der neuen EnEV spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden. Für diese Regelunng gibt es allerdings eine ganze Reihe von Ausnahmen: Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die zum 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel, muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Dämmung: Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen spätestens bis Ende 2015 gedämmt sein. Darunter fallen Decken beheizter Räume, die direkt an ein nicht beheiztes Dachgeschoss angrenzen. Es reicht jedoch auch aus, wenn das darüberliegende Dach gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn die Hausbesitzer zum 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt