Seit Inkrafttreten des Eneuerbaren-Energien-Wärmegesetz ( EEWärmeG), müssen Neubauten mit Bauantragstellung nach dem 01.01.2009, ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Das bedeutet: Der Einsatz von Biomasse, Geothermie, solarer Strahlungsenergie oder Umweltwärme ist bis auf wenige Ausnahmen ab sofort Pflicht.
Damit ist der Einsatz von regenerativen Energien in der Haustechnik Pflicht. !!!
Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen.
Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen, oder Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.